Riester-Rente
Auch Riesterverträge können über die von der Kammer vereinbarten
Sondertarife abgeschlossen werden.
Was ist die Riester-Rente
Der Staat fördert Ihre Altersvorsorge. Aus gutem Grund.
Immer mehr Rentnern stehen immer weniger Beitragszahler
gegenüber. Die Renten aus der DRV werden durch Kürzungen
und Einschränkungen stark belastet und reichen nicht mehr
zur Erhaltung des Lebensstandards. Deshalb fördert der Staat
die private Altersvorsorge.
Die Riester-Rente ist das Produkt mit den höchsten staatlichen Fördermöglichkeiten. Im Schnitt beteiligt sich der Staat zwischen 35 und 55 Prozent der Beiträge. Je nach Familienstand und Einkommen sind in manchen Fällen sogar über 90 % möglich.
Das gibt es vom Staat
Zulagen: Diese Beiträge zahlt der Staat ab 2008 pro Jahr direkt dazu:
– Grundzulage: 154 EUR für den Förderberechtigten
– Kinderzulage: 185 EUR für jedes kindergeldberechtigte Kind (für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar 300 EUR).
Zusätzlich zu den Zulagen kann es auch eine Steuerersparnis geben. Die Höhe ist
von der persönlichen Steuersituation abhängig. Gerade bei Singles kann dieser
Effekt für sich allein schon schnell über 30 % Förderquote bewirken.
Unmittelbare Förderberechtigung:
- Pflichtversicherte in der DRV (Deutsche Rentenversicherung; z. B. Arbeitnehmer bei privaten, öffentlichen oder kirchlichen Arbeitgebern)
- Beamte
- Richter
- Berufssoldaten
- Wehr- und Zivildienstleistende
- Pflichtversicherte Landwirte (ALG) • Kindererziehende (während bei der DRV anrechenbarer Kindererziehungszeit)1
- Personen, die eine Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit/-minderung oder eine Versorgung wegen Dienstunfähigkeit beziehen.
Keine Förderberechtigung:
- Rentner
- Freiwillig Versicherte in der DRV
- Selbstständige, die nicht
rentenversicherungspflichtig sind
- Pflichtversicherte in berufsständischen
Versorgungswerken (z.B. Rechtsanwälte, Ärzte, Apotheker).
Mittelbare Förderberechtigung:
- Ehegatten von Förderberechtigten, auch wenn sie selbst nicht förderberechtigt
wären, aber einen eigenen Riestervertrag haben.
Eigenaufwand
Die Höhe Ihres Beitrags legen grundsätzlich Sie fest. Der dabei vorgegebene
Rahmen ergibt sich aus Ihrer persönlichen Fördersituation – z.B. Einkommen
und Anzahl der Kinder. Über die gewählte Höhe Ihres Anteils können Sie
die Höhe der Förderung beeinflussen.
Wie hoch ist meine Förderung
Beispiele rechnen unter:
http://www.bundesfinanzministerium.de/altersvorsorge/foerderbeispiele_flash.html
Ich habe Fragen
Für die Bezirksärztekammer Rheinhessen steht Ihnen Herr Horst Klein als Ansprechpartner zur Verfügung. klein-meisenheim@t-online.de oder unter der Tel.Nr. 06753 - 59 59.
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