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Bezirksärztekammer Rheinhessen
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Altersversorgung
 

Entgeltumwandlung, - für angestellte Ärzte und medizinisches Fachpersonal

Empfehlung der Bundesregierung
Dass zusätzliche Altersvorsorge zu einer zwingenden Notwendigkeit geworden ist, dürfte jedem Bundesbürger klar geworden sein. Die Empfehlung der Bundesregierung besagt, dass jeder Arbeitnehmer mindestens 4% von seinem Bruttogehalt dafür einsetzen sollte, - Riester-Rente nicht eingerechnet.

Gesetzliche Regelung
§ 1a des Betriebsrentengesetzes regelt die Möglichkeit der Entgeltumwandlung.
Hiernach kann der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber verlangen, dass von seinen künftigen Entgeltansprüchen bis zu 4 vom Hundert der jeweiligen Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestellten durch Entgeltumwandlung für seine betriebliche Altersversorgung verwendet werden. Die Durchführung des Anspruchs des Arbeitnehmers wird durch Vereinbarung geregelt.

Betriebliche Altersversorgung durch Entgeltumwandlung
Das Prinzip ist einfach:
Ihr Arbeitgeber schließt für Sie eine betriebliche Altersversorgung ab. Sie vereinbaren mit ihm, dass Sie einen Teil Ihres Entgelts in Beiträge zu einer Rentenversicherung umwandeln.
Ihre Vorteile:

  • Ein großer Teil Ihrer Beiträge wird aus Steuer- und Sozialversicherungsersparnissen finanziert*
  • Die Besteuerung Ihrer Leistungen erfolgt im Rentenbezug, mit einem in der Regel deutlich
    geringeren Steuersatz als im Arbeitsleben.
  • Sie können sich zwischen einer lebenslangen Rente und einer Kapitalzahlung entscheiden.
  • Die Leistungen stehen ausschließlich Ihnen zu; weder Arbeitgeber noch Staat haben Zugriff.
  • Bei Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine private Fortführung oder eine Fortführung über den neuen Arbeitgeber möglich.

Sehen Sie selbst: Vereinfachte Darstellung der Auswirkung
Versicherungsbeitrag 200 EUR
Steuerersparnis (bei 30 % Steuersatz) 60 EUR
Sozialversicherungsersparnis (ca. 20 %) 40 EUR
Mit anderen Worten: Sie bekommen 200 EUR eingezahlt in einen Versicherungsvertrag, der Sie netto lediglich 100 EUR kostet.

* Die Beiträge sind jährlich bis zu maximal 4.440 EUR steuerfrei und bis zu 2.640 EUR Sozialversicherungsfrei (Stand 02.2010).

Tarifvertragliche Regelungen ab 01.04.2008 für  Medizinische Fachangestellte

Arbeitgeberbeitrag zur betrieblichen Altersversorgung:

Beschäftigt als

Vollzeitkräfte*
Teilzeitkräfte**
 Auszubildende***

zusätzlich zu
vermögenswirksamen Leistungen

20 €
10 €
20 €
anstelle der vermögenswirksamen Leistungen
56 €
28 €
38 €
Arbeitgeberzuschuss: generell 20% des umgewandelten Betrages, mind. 10 € zur Entgeltumwandlung

* und Teilzeitkräfte mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 18 Stunden und mehr wöchentlich
** mit einer durchschnittlichen Arbeitszeit von weniger als 18 Stunden wöchentlich
*** nach Ablauf der Probezeit


 Ab 2015: Wegfall der Vermögenswirksamen Leistungen (VL) – dann nur noch VL als BAV (Betriebliche Altersversorgung).

Bedeutung der Tarifverträge
ca. 90.000 Arztpraxen mit insgesamt ca.140.000 Ärzten beschäftigen ca. 360.000 Praxismitarbeiter.
Es wird geschätzt das bei ca. 50 -60 % der niedergelassenen Ärzte Tarifbindung durch Verwendung von Musterarbeitsverträgen der Ärztekammern besteht - Bundesärztekammer und die ärztlichen Verbände empfehlen Tarifbindung!

Umfassende Beratung angeraten
Bitte beachten Sie, dass Riester-Rente -und Basis-Rente-Verträge oder Verträge mit Entgeltumwandlung nicht zwangsläufig zu Jedermanns Zukunftsplanung passen. Welche Punkte Sie mit in Ihre Überlegungen einbeziehen sollten, finden Sie unter den allgemeinen Themen (Finanzplanung, Systematik und Strategie) der folgenden Homepage: www.chefaerzte.com/homepage.asp?ID=96010

Rechenbeispiele und mehr Informationen können Sie anfordern bei Herrn Horst Klein Tel. 06753-5959
Mail: klein-meisenheim@t-online.de


 
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