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Vermögenswirksame Leistungen

Geringere Kosten für die Praxis und mehr Vorsorge für die Mitarbeiter
Spätestens seit der Einführung des Alterseinkünftegesetzes ist klar: Der Gesetzgeber fordert immer mehr eigenverantwortliche Vorsorge. Mit Vermögenswirksamen Leistungen (VL) tragen Sie möglicherweise bereits einen Teil dazu bei.
Allerdings sind die VL als Entgeltbestandteil grundsätzlich steuer- und sozialversicherungspflichtig. Und das wirkt sich im Endeffekt negativ auf Ihr Nettogehalt aus.

Machen Sie mehr aus Vermögenswirksamen Leistungen
Nutzen Sie jetzt die Möglichkeit, Ihre Altersvorsorge nachhaltig zu verbessern mit dem neuen VL-Konzept.
Die neuen Möglichkeiten ergeben sich aus dem Gesetz zur Förderung der betrieblichen Altersversorgung. Hierin hat der Gesetzgeber die Sozialabgabenfreiheit der Entgeltumwandlung über 2008 hinaus dauerhaft festgeschrieben.
Dies wirkt sich auch positiv auf die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) aus. Es lassen sich deutliche finanzielle Vorteile durch die Umstellung der VL auf eine betriebliche Altersversorgung (Altersvorsorgewirksame Leistungen) für Arbeitnehmer und Arbeitgeber realisieren.
Der Umstieg auf die Altersvorsorgewirksamen Leistungen (AVL) ist einfach.
Er senkt die Kosten des Arbeitgebers, während die Arbeitnehmer eine zusätzliche Vorsorge aufbauen.

Mehr Vorsorge bei gleicher Nettoauszahlung
Mehr Vorsorge bei gleicher Nettoauszahlung können die Arbeitnehmer durch den Umstieg von VL auf AVL realisieren. Anstatt der bisherigen lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtigen 6,65 Euro VL zahlt der Arbeitgeber 13,30 Euro lohnsteuer und sozialabgabenfreie AVL. Wenn ein „durchschnittlicher Arbeitnehmer“ bisher etwa 40 Euro in die VL eingezahlt hat, kann dieser bei gleicher Nettoauszahlung nunmehr etwa 93 Euro in die AVL fließen lassen. Dabei kommen 13,30 Euro vom Arbeitgeber und 80 Euro aus der Entgeltumwandlung (Abb. 2). Wenn man unterstellt, dass sowohl der VL-Vertrag als auch der AVL-Vertrag bis zum 65. Lebensjahr laufen, beträgt das Positivergebnis
für den heute 40-jährigen Arbeitnehmer etwa 28 000 Euro ohne zusätzlichen Aufwand. Diese Mehrleistung erlaubt dem Arbeitnehmer einen flexiblen Renteneintritt.

Auch der Arbeitgeber spart
Auch der Arbeitgeber spart, denn die AVL sind wesentlich effektiver als die VL. Das ergibt sich aus der Systematik des deutschen Steuer und Sozialrechts. Die VL belastet den Arbeitgeber mit rund acht Euro, während die 13,30 Euro Zuschuss in die AVL bei gleichzeitiger Kombination mit der Entgeltumwandlung dem Arbeitgeber ein Plus von etwa drei Euro bringt.
Die Gesamtersparnis für jeden umgestellten VL-Vertrag beläuft sich damit auf etwa elf Euro pro Monat.

Rechenbeispiele und mehr Informationen können Sie anfordern bei Herrn Horst Klein Tel. 06753-5959, Mail: klein-meisenheim@t-online.de


 
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