Ärzte Information
 
  Meldewesen
  Beitragsveranlagung
  Jugendarbeitsschutz
  Organisationen
  Informationen
  elektronischer
  Heilberufeausweis
  Altersversorgung
Eigeninitiative
Riester-Rente
Basis-Rente
Entgeltumwandlung
Private Rente
Vermög. Leistungen

Bezirksärztekammer Rheinhessen
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Altersversorgung
 

Private Rentenversicherung
Mit einer Privaten Rentenversicherung bauen Sie eine Altersvorsorge auf. Dafür zahlen Sie einen Beitrag ein – wahlweise monatlich, viertel-, halbjährlich, jährlich oder auch als Einmalbeitrag.

Steuervorteile
Zunächst müssen die Erträge während des Kapitalaufbaus nicht versteuert werden. So profitieren Sie uneingeschränkt vom Wertzuwachs durch Zinseszinseffekt. Und auch bei Auszahlung wird ein günstiger Steuersatz in Ansatz gebracht. Dabei wird nach der Auszahlungsform unterschieden (Rente oder einmalige Kapitalzahlung). Bei Auszahlung als Rente wird nur der Ertragsanteil besteuert. Dieser beträgt z. B. bei einem 65-Jährigen nur 18 % – d. h. der überwiegende Anteil von 82 % der Rente ist steuerfrei.
Bei einmaliger Kapitalauszahlung sind 50 % des Wertzuwachses steuerfrei.

Voraussetzung
Mindestens 12 Jahre Laufzeit und Auszahlung ab dem vollendeten 60.Lebensjahr.

Weitere Informationen erhalten Sie von unserem Ansprechpartner, Herrn Horst Klein per Mail  klein-meisenheim@t-online.de  oder unter der Telefonnummer 06753-5959
















 
   Impressum
   Suchbegriff eingeben
 
 
Druckversion Seitenanfang
 
 
Copyright © 2001-2006 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 21.09.2010 .
Verantwortlich: info@aerztekammer-mainz.de