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Bezirksärztekammer Rheinhessen
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
Medizinische Fachangestellte / Abschlußprüfung
 

Hinweise zur Abschlußprüfung MFA

Zeitpunkt

Von der Bezirksärztekammer werden jährlich zwei Termine angeboten (Sommer-Abschlussprüfung / Winter-Abschlussprüfung).
In der Regel erfolgt die Einteilung / Zulassung hierzu aufgrund der zurückgelegten Ausbildungszeit. Ausschlaggebend ist daher der Ausbildungsbeginn.

Ausbildungsbeginn

Zeitraum 01.07. bis 30.09. –  Zulassung zur  Sommerprüfung
Zeitraum 01.10. bis 31.01. –  Zulassung zur darauffolgenden Winterprüfung

Besonderheit  bei Ausbildungsbeginn nach dem 31.1.
Zeitraum 01.02. bis 30.6.
 
Einstufung in der Berufsbildenden Schule in den Unterricht des laufenden
1. Ausbildungsjahres (Beginn Vorjahr) – nach den Sommerferien wechselt der Auszubildende in die neu beginnende Klasse der Grundstufe

 - Zulassung zur Sommerprüfung

Die aktuellen Prüfungstermine entnehmen Sie bitte dem Terminplan

Anmeldung

Die Bezirksärztekammer Rheinhessen fordert die/den ausbildende/n Ärztin/Arzt rechtzeitig zur Anmeldung des Auszubildenden auf. Die Anmeldung hat schriftlich nach den von der Bezirksärztekammer Rheinhessen bestimmten Fristen und Formularen zu erfolgen.

Gliederung, Inhalte und Bewertung

Die Abschlussprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil, die zeitlich voneinander getrennt an zwei Terminen stattfinden.
 
Der schriftliche Teil der Abschlussprüfung umfasst die Prüfungsbereiche:

- Behandlungsassistenz 120 Minuten Details
- Betriebsorganisation und Verwaltung 120 Minuten Details
- Wirtschafts- und Sozialkunde 60 Minuten Details

(Hinweis: Die pdf-Dateien enthalten eine stichpunktartige  Darstellung der prüfungsrelevanten Inhalte für den schriftlichen Teil  der Abschlussprüfung. Beachten Sie, dass es jährlich zu Aktualisierungen dieser Dateien kommen kann!)

Die Leistungen – für jeden einzelnen Prüfungsbereich – werden nach folgendem Schema benotet:

Note 1 100 - 92 Punkte
Note 2 unter 92 Punkte - 81 Punkte
Note 3 unter 81 Punkte - 67 Punkte
Note 4 unter 67 Punkte - 50 Punkte
Note 5 unter 50 Punkte - 30 Punkte
Note 6 unter 30 Punkte

Die Ergebnisse des schriftlichen Prüfungsteils erhält der Prüfling vor Beginn des  praktischen Teils zugesandt.

Im praktischen Teil der Abschlussprüfung erhält der Prüfling eine komplexe Prüfungsaufgabe, die Aufgabenstellungen zu praxisbezogenen Arbeitsabläufen beinhaltet. § 14 Absatz 7 der Prüfungsordnung

Der Ablauf des praktischen Teils ist unterteilt in eine

- angemessene Vorbereitungszeit, sowie
- 75 Min. Bearbeitungszeit, die ein 15 Min. dauerndes Fachgespräch beinhaltet.

Im Anschluss an die Prüfung stellt der Prüfungsausschuss das Gesamtergebnis der Abschlussprüfung fest und händigt dem Prüfling hierüber eine Bescheinigung aus.

Die Ergebnisse der Prüfung werden ausbildenden Ärztinnen/ Ärzten auf deren Verlangen übermittelt

Bestehensregelung

Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn im

-

schriftlichen Teil in mindestens zwei Prüfungsbereichen ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht wurden

und gleichzeitig im

-

praktischen Teil mindestens ausreichende Leistungen (Note 4) erbracht wurden (Sperrfach!)


Hinweis:
Wurde ein Prüfungsbereich mit der Note 6 (ungenügende Leistungen) bewertet, ist die Abschlussprüfung nicht bestanden!
Ein Ausgleich zwischen  Prüfungsbereichen oder Teilen der Prüfung ist nicht möglich!

 Auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses kann eine Mündliche Ergänzungsprüfung durchgeführt werden.

Hat ein Prüfling, aufgrund mangelhafter Leistungen (Note 5) in bis zu zwei Prüfungsbereichen des schriftlichen Teils, die Abschlussprüfung nicht bestanden, so kann auf er auf Antrag, einen dieser nicht bestandenen Prüfungsbereiche durch eine mündliche Prüfung (MEP) ergänzen, wenn diese für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann.
Diese mündliche Ergänzungsprüfung dauert höchstens 15 Minuten.

Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich, sind das bisherige (schriftlich erzielte) Ergebnis und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis 2:1 zu gewichten.

Hinweis:
Zur Verbesserung von Noten, bei bereits bestandener Abschlussprüfung, ist dieses Verfahren laut Prüfungsordnung nicht zulässig.

Nicht bestandene Prüfung
Bei nichtbestandener Prüfung erhalten der Prüfling und sein gesetzlicher Vertreter, sowie der ausbildende Arzt/ die ausbildende Ärztin einen schriftlichen Bescheid. Darin wird angegeben in welchem Prüfungsteil oder Prüfungsbereich keine ausreichenden Leistungen erbracht wurden und welche Prüfungsteile bzw. Prüfungsbereiche bei einer Wiederholung nicht mehr absolviert werden müssen.

Eine Abschlussprüfung kann im Falle des Nichtbestehens zweimal wiederholt werden.

Zeugnis
Nach bestandener Prüfung stellt die Bezirksärztekammer dem Prüfling ein Zeugnis und den Brief „Medizinischer Fachangestellte/r aus.

 

Weitere Informationen zur Abschlussprüfung entnehmen Sie bitte der Prüfungsordnung

 

 
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