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Ausbildungszeitberechnung
Ausbildungsbeginn vom 1.10. bis 31.01.
eines Jahres
Teilnahme an der Winterprüfung nach 3 Jahren
- schriftliche Prüfung im November
- mündliche Prüfung im Januar
- Einstufung in den laufenden Unterricht der Grundstufe
= 1. Ausbildungsjahr
- Zum 1.8. wechseln in die Fachstufe I = 2. Ausbildungsjahr
- Zwischenprüfung 2. Hälfte des 2. AH-Jahres
- Zum 1.8. dann in die Fachstufe II = 3. Ausbildungsjahr
- Zum 1.8. dann in eine andere Fachstufe II bis zur Winterprüfung.
HINWEIS: Vertragsverlängerung
Läuft der Berufsausbildungsvertrag vor der Prüfung
im Januar ab, sollte ein formloser Nachtrag dem Ausbildungsvertrag
beigefügt werden, in dem die Zeit vom Ausbildungsende
bis zur Prüfung benannt wird.
Hiervon erhalten die Vertragspartner und die Bezirksärztekammer
jeweils eine Ausfertigung.
Ausbildungsbeginn nach dem 01.02.
eines Jahres
(wird gewertet als würde der/die Auszubildende erst im
Sommer des Jahres Ihre Ausbildung beginnen.
Teilnahme an der Sommerprüfung nach 3 1/2 Jahren
- schriftliche Prüfung im Mai
- mündliche Prüfung im Juni
- Einstufung in den laufenden Unterricht der Grundstufe
= 1. Ausbildungsjahr
- Zum 1.8. des Jahres wechseln in die Grundstufe = 1. Ausbildungsjahr
- Zum 1.8. des folgenden Jahres wechseln in die Fachstufe
I = 2. Ausbildungsjahr
- Zwischenprüfung 2. Hälfte des 2. AH-Jahres
- Zum 1.8. des übernächsten Jahres dann in die
Fachstufe II = 3. Ausbildungsjahr
- Abschlussprüfung Sommer
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