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GKV-Finanzierungsreform (BÄK Press)
Rürup und Wille stellen neues Kopfpauschalen-Modell vor  
 
(PdÄ) In der Diskussion um die zukünftige Finanzierung der gesetzlichen
Krankenversicherung sind die Ökonomen Prof. Dr. Bert Rürup, Technische Universität
Darmstadt, und Prof. Dr. Eberhard Wille, Universität Mannheim, mit einem neuen
Reformvorschlag hervorgetreten. Danach würden alle Erwachsenen in der GKV eine
„kassenspezifische Gesundheitspauschale“ in Höhe der durchschnittlichen
Gesundheitsausgaben zahlen. Für Kinder würden entsprechend niedrigere
Pauschalbeiträge erhoben. Ausgehend von den voraussichtlichen Gesamtausgaben
für GKV-Pflichtleistungen im Jahr 2004 errechneten die Professoren einen
durchschnittlichen Pauschalbeitrag in Höhe von 169 Euro für Erwachsene und von 78
Euro für Kinder. Die Gesundheitspauschalen für Kinder würden nach diesem Modell
allerdings vollständig von den Familienkassen erstattet und wären damit komplett
steuerfinanziert. Krankengeldleistungen würden durch die Pauschalbeiträge nicht
abgedeckt, sondern müssten, wie im GKV-Modernisierungsgesetz bereits vorgesehen,
durch eine eigenständige Krankengeldversicherung mit weiterhin
einkommensabhängiger Beitragsbemessung abgesichert werden. Die bisherigen
Arbeitgeberbeiträge sollen nach den Vorstellungen der Ökonomen für alle abhängig
Beschäftigten in reguläre Bruttolohnbestandteile umgewandelt werden und unterlägen
der Besteuerung bzw. Sozialversicherungspflicht. Aus Gründen der Gleichbehandlung
müsse der steuerfreie Arbeitgeberzuschuss an privat Versicherte ebenfalls versteuert
und für Beamte sowie Pensionäre ein fiktiver Zuschuss zu Grunde gelegt werden. In
deutlicher Abgrenzung zu den Plänen für eine Bürgerversicherung plädieren Rürup und
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Wille auch für die Beibehaltung der Privaten Krankenversicherung als substituive
Vollversicherung.
Das in großen Teilen durch die Vorberichterstattung der Medien bereits bekannte
Konzept wurde heute in Berlin bei einem Symposium der Gesellschaft für Recht und
Politik im Gesundheitswesen offiziell vorgestellt. Rürup und Wille sehen darin „einen
ökonomisch begründeten und politisch gangbaren Weg zu einer
Finanzierungsreform“ des Gesundheitswesens. Im Gegensatz zu einem früheren
Konzept Rürups enthält das neue Modell verschiedene Varianten zur
Gegenfinanzierung des notwendigen Sozialausgleichs. Grundsätzlich sollen
verbleibende Belastungen für die Versicherten durch individuelle Beitragszuschüsse
abhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit ausgeglichen werden. Um den
Übergang von einkommensabhängigen zu pauschalen Beiträgen möglichst gerecht zu
gestalten, soll niemand mehr als 12,5 Prozent des jährlichen Brutto-Einkommens
für die Krankenversicherung aufbringen müssen (Belastungsgrenze). Zu den
Bruttoeinnahmen zählen dann aber neben Löhnen auch Einkünfte wie Zinsen,
Mieteinnahmen und Aktiengewinne. Für die Finanzierung der Beitragszuschüsse gebe
es drei Möglichkeiten:
- Eine Steuerfinanzierung über einen Gesundheitsaufschlag auf den
Solidaritätszuschlag in Höhe von 11,9 Prozentpunkten,
- eine Steuerfinanzierung über eine Anhebung des Normalsatzes der
Umsatzsteuer um 2,5 Prozentpunkte sowie
- eine GKV-interne Finanzierung über einkommensabhängige Zuschläge auf
die bisherigen beitragspflichtigen Einkommen bis zur erhöhten
Versicherungspflichtgrenze von 2,9 Prozentpunkten.
Den gesamten Transferbedarf durch Beitragszuschüsse schätzen Rürup und Wille auf
18,8 Milliarden Euro. Hinzu kämen Steuerausfälle von schätzungsweise 3,7 Milliarden
Euro infolge der Anpassung der Vorsorgepauschalen. „Der gesamte
Finanzierungsbedarf beträgt folglich 22,5 Mrd. Euro“, heißt es in dem Gutachten.
Einer Verlagerung des sozialen Ausgleichs in das Steuersystem geben Rürup und
Wille den Vorzug. Dadurch werde auch der Reformdruck im Steuerrecht erhöht.
Mit der GKV-internen Lösung des Sozialausgleichs könne den weit verbreiteten
Bedenken gegen eine reine Steuerfinanzierung begegnet werden. Das gesamte
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Transfervolumen belaufe sich in dieser Variante auf 26 Milliarden Euro. Als
„Schönheitsfehler“ der GKV-internen Lösung bezeichnete Rürup die Tatsache, dass
die PKV-Versicherten dann an dem Einkommensausgleich nicht beteiligt würden.
Nach Rürup und Wille sind die derzeitigen lohnbezogenen Beiträge zur Krankenkasse
„beschäftigungsfeindlich“, weil steigende GKV-Beitragssätze auch die
Lohnzusatzkosten erhöhen. Durch die Einführung einer pauschalen
Gesundheitsprämie und gleichzeitiger Auszahlung des Arbeitgeberbeitrags an die
Arbeitnehmer würden die Kassenbeiträge von den Arbeitseinkommen entkoppelt und
dadurch auch weniger konjunkturabhängig, sagte Rürup. Für die Arbeitnehmer hätten
Gesundheitspauschalen den Vorteil, dass eine Erhöhung des Arbeitseinkommens
keine zusätzlichen Belastungen mit GKV-Beitragen zur Folge habe. Gleichwohl
müssten die Pauschalen den steigenden Gesundheitsausgaben angepasst werden.
Auf das Beispiel der Schweiz angesprochen, wo die Pauschalen in den vergangenen
Jahren deutlich angehoben werden mussten, sagte Rürup: „Die Entwicklung in der
Schweiz zeigt, dass man auch auf der Ausgabenseite seine Hausaufgaben machen
muss.“ Es existiere auch im deutschen Gesundheitswesen noch ein beachtliches
Rationalisierungspotenzial. An dieser Stelle gebe es mit den Befürwortern einer
einkommensabhängigen Bürgerversicherung durchaus Gemeinsamkeiten. Wille
verspricht sich von der Einführung der Pauschalen auch einen stärkeren Wettbewerb
der Leistungserbringer.
Das Konzept der beiden Professoren war mit Spannung erwartet worden, gilt es doch
als möglicher Kompromissvorschlag im Konflikt zwischen CDU und CSU um die
künftige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung.
 
 
 
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