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Vertreterversammlung fordert Vergütung für Medizinstudierende im Praktischen Jahr (Landsärztekammer Rheinland-Pfalz)
Mainz. Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz als höchstes Gremium der verfassten rheinland-pfälzischen Ärzteschaft kritisiert aufs Schärfste den Beschluss der Lehrkrankenhäuser in Rheinland-Pfalz, ab dem nächsten Jahr auf jegliche Vergütung der Medizinstudierenden im Praktischen Jahr (PJ) zu verzichten.  
 
Auch Sachleistungen für die PJler wie kostenfreies Wohnen, Verpflegung und Zuschüsse für Lehrbücher sollen laut diesem Beschluss auf einen Wert von 250,00 Euro im Monat gedeckelt werden.

Die Vertreterversammlung verurteilt diesen Beschluss mit aller Entschiedenheit. Es sollen deshalb alle Möglichkeiten geprüft und ergriffen werden, zumindest die bisherige und ohnehin schon sehr geringe finanzielle Entschädigung beizubehalten. Denn es ist unerträglich und unethisch zugleich, wenn angehende junge Kolleginnen und Kollegen einerseits im Vollzeiteinsatz zur erheblichen Entlastung des Klinikbetriebs beitragen, andererseits aber keine annähernd angemessene Vergütung dafür erhalten.

Die Vertreterversammlung der Landesärztekammer sieht hierin auch einen unzulässigen Eingriff in die Tarifautonomie; immerhin haben namhafte Krankenhausträger wie der Helios-Konzern eine Aufwandsentschädigung von gegenwärtig 700,00 Euro im Monat für Medizinstudierende im Praktischen Jahr mit dem Marburger Bund tarifvertraglich vereinbart.

Die Universitätsmedizin fordert die Vertreterversammlung auf, für die am eigenen Klinikum beschäftigten Studierenden im Praktischen Jahr eine Tarifregelung mindestens auf dem Niveau des für den Helios-Konzern geltenden Tarifvertrages herbeizuführen.

Die Ärztinnen und Ärzte der Vertreterversammlung fordern zudem Doris Ahnen, Vorsitzende des Aufsichtsrates der Universitätsmedizin der Johannes Gutenberg-Universität Mainz und Ministerin für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur, auf, die Lehrkrankenhäuser frei über Aufwandsentschädigungen für PJler entscheiden zu lassen. Nur mit einer ausreichenden Aufwandsentschädigung und entsprechenden Anreizen wird es gelingen, der weiteren Abwanderung von zukünftigen Ärztinnen und Ärzten entgegenzuwirken. Beschlüsse, wie die von der Universitätsmedizin eingeführte Kappungsgrenze, zeugen von mangelnder Wertschätzung der Leistungen angehender Ärztinnen und Ärzte.

Durch die Deckelung der indirekten Aufwandsentschädigung werden viele Studierende gezwungen sein, neben ihrer Tätigkeit in den Kliniken anderweitig ihren Lebensunterhalt zu sichern. Neben der in der Studienordnung vorgesehenen Arbeitszeit von 40 Stunden pro Woche und dem zusätzlichem Zeitaufwand für die Vorbereitung auf den 2. Abschnitt der
ärztlichen Prüfung ist dies nicht zu leisten.

Die Vertreterversammlung weist in diesem Zusammenhang auch auf den Beschluss des 111. Deutschen Ärztetages hin, der Universitäten und Lehrkrankenhäuser aufgefordert hat, die Tätigkeit junger Ärztinnen und Ärzte im Praktischen Jahr zu vergüten. Begründung: Die Studierenden im Praktischen Jahr sind in erheblichem Maße in den Klinikalltag eingebunden und leisten dadurch einen wichtigen Beitrag zum Ablauf in der stationären Versorgung. Durch die Anerkennung ihrer Arbeit wird der ärztliche Nachwuchs motiviert, weiterhin in der Patientenversorgung tätig zu sein.

 
 
 
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