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Landesärztekammer lehnt Gewerbesteuerpflicht für Ärzte ab (LÄK Rhld.-Pfalz)
Mainz. Den aktuellen Forderungen nach einer Gewerbesteuerpflicht für Ärztinnen und Ärzte erteilen die Landesärztekammer Rheinland-Pfalz und deren Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer eine klare Absage.  
 
Die freien Berufe sind ganz bewusst von der Gewerbesteuer befreit. Schließlich haben Freiberufler auch kein Gewerbe und beanspruchen somit auch keine öffentlichen Leistungen, die für Gewerbebetriebe nötig sind. Der Kammer-Präsident: „Zu Recht wird zwischen Freiberuflern und Gewerbetreibenden unterschieden.“ Dies habe auch das Bundesverfassungsgericht 2008 längst klargestellt. Die Gewerbesteuerbefreiung von Ärzten sei deshalb mit dem Grundgesetz vereinbar. Anders als Gewerbetreibende nehmen Ärztinnen und Ärzte bei der Ausübung ihres Berufs in Kauf, dass sie deutliche Einschränkungen bei der Werbe- und Niederlassungsfreiheit haben und erdulden auch, dass sie nicht gewinnorientiert arbeiten dürfen.
Hessenauer: „Wer Ärztinnen und Ärzte dennoch wie Gewerbetreibende behandeln will, braucht sich nicht wundern, wenn diese ihren Beruf dann auch wie ein Gewerbe betreiben!“

Die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte müssen derzeit schon mit extrem vielen wirtschaftlichen Zwängen leben, die ihnen von der Politik auferlegt worden sind. Sie darüber hinaus auch noch mit einer weiteren Steuerabgabe zu belasten, löst keine Probleme, sondern schafft nur neue. Denn eine weitere wirtschaftliche Belastung wird Nachwuchsärztinnen und –ärzte nur noch mehr verschrecken. Hessenauer: „Unsere Bemühungen, wieder mehr Ärzte für die medizinische Versorgung insbesondere in den ländlichen Gebieten zu begeistern, wird damit konterkariert!“
 
 
 
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