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Verwaltungskostenordnung der Bezirksärztekammer Rheinhessen vom 24.10.2007
§ 1
Gegenstand der Verwaltungskostenordnung und Höhe der Kostenerstattungen
a) Weiterbildung
Kostenerstattungen werden für Anträge und Anfragen in folgender Höhe erhoben:
- Anträge auf Erteilung von Anerkennungen mit Fachgespräch nach der
Weiterbildungsordnung € 160,00
- Anfragen auf Stand der Weiterbildung mit Gutachterverfahren € 160,00
- Anfragen auf Stand der Weiterbildung ohne Gutachterverfahren € 80,00
- Ausstellung von Befähigungsnachweisen € 50,00
- Zweitausfertigung / Umschreibung von Urkunden € 25,00
b) Zertifizierung/Fortbildung
- Anträge auf Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung von Mitgliedern der Kammer, die als Veranstalter auftreten und die Zertifizierung der Fortbildungsveranstaltung und deren Abwicklung nicht über die elektronische Anmeldung auf der Homepage der Kammer vornehmen, werden an den anfallenden Kosten der manuellen Bearbeitung beteiligt
je zertifizierter Einzelveranstaltung bis zu € 200,00
- Anträge auf Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltungen, die erwerbsmäßig durchgeführt oder gesponsort wird oder mit werbendem Charakter ausgestattet ist oder von Dritten veranstaltet wird, die nicht Mitglieder der Bezirksärztekammer Rheinhessen sind oder die Teilnehmer eine Teilnahmegebühr zahlen müssen
bei manueller Abwicklung je zertifizierter Einzelveranstaltung bis zu € 500,00
bei elektronischer Abwicklung und manuellem Eingriff der Kammer
je zertifizierter Einzelveranstaltung bis zu € 300,00
bei elektronischer Abwicklung bis zu € 200,00
Auch die von den Ärztevereinen durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen werden mit diesen Gebühren belegt, sofern sie die Kriterien hierzu erfüllen.
- Einrichtung eines Zugangs auf der Homepage der Bezirksärztekammer Rheinhessen für Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen zur Zertifizierung und Abwicklung von Fortbildungsveranstaltungen einschließlich Teilnehmerverwaltung der angemeldeten Ärztinnen und Ärzte für den Zeitraum eines Jahres
bis zu
€ 3.000,00
mindestens € 500,00
- Antrag auf Mitteilung des Fortbildungspunktestandes für manuell eingereichte Teilnahmebescheinigungen oder Antrag auf Erteilung eines Fortbildungszertifikates anhand manuell eingereichter Fortbildungsnachweise
mindestens € 50,00
Im Rahmen der Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen kann der Vorstand der Bezirksärztekammer Rheinhessen im Einzelfall Ermäßigungen in begründeten Ausnahmefällen gewähren.
c) Sonstiges
Gebühr für den Verwaltungsaufwand für nachträglich beantragte Herabsetzung des Ausbildungsbetrages nach der Satzung der Bezirksärztekammer Rheinhessen über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung von Aufwendungen für die Berufsausbildung von Arzthelfern /Arzthelferinnen und von Medizinischen Fachangestellten in der jeweils gültigen Fassung.
€ 50,00
§ 2 Zahlungspflichtiger und Fälligkeit der Kostenerstattungen
Kostenpflichtig ist der Antragsteller zu Anträgen gemäß § 1 dieser Verwaltungskostenordnung. Die Kostenerstattungen sind bei Antragstellung fällig.
Diese Verwaltungskostenordnung tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostenordnung der Bezirksärztekammer Rheinhessen vom 2. Mai 2007 außer Kraft.
Genehmigt mit Schreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung vom 17. Januar 2008.
Ausgefertigt:
Mainz, den 21. Januar 2008
Dr. med. Jürgen Hoffart
Vorsitzender
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