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Bezirksärztekammer Rheinhessen
Aktuelles Kammer Ärzte Weiterbildung Fortbildung ArzthelferInnen / MFA
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Verwaltungskostenordnung der Bezirksärztekammer Rheinhessen vom 24.10.2007

§ 1 Gegenstand der Verwaltungskostenordnung und Höhe der Kostenerstattungen

a)   Weiterbildung

Kostenerstattungen werden für Anträge und Anfragen in folgender Höhe erhoben:

  1. Anträge auf Erteilung von Anerkennungen mit Fachgespräch nach der
    Weiterbildungsordnung € 160,00
  2. Anfragen auf Stand der Weiterbildung mit Gutachterverfahren € 160,00
  3. Anfragen auf Stand der Weiterbildung ohne Gut­achterverfahren € 80,00
  4. Ausstellung von Befähigungsnachweisen € 50,00
  5. Zweitausfertigung / Umschreibung von Urkunden € 25,00

 b) Zertifizierung/Fortbildung

  1. Anträge auf Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltung von Mitgliedern der Kammer, die als Veranstalter auftreten und die Zertifizierung der Fort­bildungsveranstaltung und deren Abwicklung nicht über die elektronische Anmeldung auf der Homepage der Kammer vornehmen, werden an den anfallenden Kosten der manuellen Bearbeitung beteiligt
    je zertifizierter Einzelveranstaltung bis zu € 200,00

  2. Anträge auf Zertifizierung einer Fortbildungsveranstaltungen, die erwerbsmäßig durchgeführt oder gesponsort wird oder mit werbendem Charakter ausgestattet ist oder von Dritten veranstaltet wird, die nicht Mitglieder der Bezirksärztekammer Rheinhessen sind oder die Teilnehmer eine Teilnahmegebühr zahlen müssen     
    bei manueller Abwicklung je zertifizierter Einzel­veranstaltung bis zu €  500,00

    bei elektronischer Abwicklung und manuellem Eingriff der Kammer
    je zertifizierter Einzelveranstaltung bis zu  € 300,00
                
    bei elektronischer Abwicklung bis zu €  200,00
    Auch die von den Ärztevereinen durchgeführten Fortbildungsveranstaltungen werden mit diesen Gebühren belegt, sofern sie die Kriterien hierzu erfüllen.

  3. Einrichtung eines Zugangs auf der Homepage der Bezirksärztekammer Rheinhessen für Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen zur Zertifizierung und Abwicklung von Fortbildungsveranstaltungen einschließlich Teilnehmerverwaltung der angemeldeten Ärztinnen und Ärzte für den Zeitraum eines Jahres

    bis zu € 3.000,00
    mindestens € 500,00
  4. Antrag auf Mitteilung des Fortbildungspunktestandes für manuell eingereichte Teilnahmebescheinigungen oder Antrag auf Erteilung eines Fortbildungszertifikates anhand manuell eingereichter Fortbildungsnachweise

    mindestens  € 50,00

    Im Rahmen der Zertifizierung von Fortbildungsveranstaltungen kann der Vorstand der Bezirksärztekammer Rheinhessen im Einzelfall Ermäßigungen in begründeten Ausnahmefällen gewähren.

c)  Sonstiges

Gebühr für den Verwaltungsaufwand für nachträglich beantragte Herabsetzung des Ausbildungsbetrages nach der Satzung der Bezirksärztekammer Rheinhessen über die Erhebung von Beiträgen zur Deckung von Aufwendungen für die Berufsausbildung von Arzthelfern /Arzthelferinnen und von Medizinischen Fachangestellten in der jeweils gültigen Fassung.
€ 50,00

 § 2 Zahlungspflichtiger und Fälligkeit der Kostenerstattungen

Kostenpflichtig ist der Antragsteller zu Anträgen gemäß § 1 dieser Verwaltungskostenordnung. Die Kostenerstattungen sind bei Antragstellung fällig.                                               

Diese Verwaltungskostenordnung tritt zum 01.01.2008 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Verwaltungskostenordnung der Bezirksärztekammer Rheinhessen vom 2. Mai 2007 außer Kraft.

Genehmigt mit Schreiben des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung vom 17. Januar 2008.

Ausgefertigt:
Mainz, den 21. Januar 2008

Dr. med. Jürgen Hoffart
Vorsitzender

 
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