An die Tarifverträge gebunden sind Arztpraxen nur, wenn Arzt und Arzthelferin/MFA Mitglied in den Tarifvertragsparteien sind, oder wenn im Arbeitsvertrag ausdrücklich oder stillschweigend auf den neuen Gehaltstarifvertrag Bezug genommen wird.
Die Bindung an den Tarifvertrag kann laut Rechtsprechung bereits dann bestehen, wenn die Entgeltregelung im Arbeitsvertrag exakt so geregelt ist, wie es im Tarifvertrag steht.
Manteltarifvertrag MFA 2021 bis 2023
Manteltarifvertrag MFA 2017
Gehaltstarif für Medizinische Fachangestellte und Auszubildende 2021 bis 2023
Gehaltstarifvertrag, gültig ab 01.04.2019
Tarifvertrag zur Regelung der Kurzarbeit für Medizinische Fachangestellte/Arzthelferinnen
Für alle Fragen zum Gehalts- und Manteltarifvertrag, gerade im Zusammenhang mit der Neuregelung der Sonderzahlung, aber auch zur Altersversorgung und Entgeltumwandlung gibt es nun eine Hotline der Bundesärztekammer:
Telefon:
030 / 400 456 434
E-Mail:
info@mfa-auskunft.de
Dort erhalten Sie kompetente Auskünfte zu Ihren entsprechenden Fragen!