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Scharfe Kritik der Landesärztekammer an geplantem Gesetzesvorhaben

Asylbewerber, die ohne Nachweis glaubhaft versichern, Arzt zu sein, sollen in Aufnahmeeinrichtungen ärztlich tätig sein dürfen


Die Pläne der Bundesregierung, im Zusammenhang mit dem geplanten Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz auch die Bundesärzteordnung zu ändern, lehnt die Landesärztekammer vehement ab.

Die geplante Gesetzesänderung sieht vor, dass Ärztinnen und Ärzte unter den Flüchtlingen unter bestimmten Voraussetzungen zur Ausübung der Heilkunde ermächtigt werden sollen. Asylbegehrende, die über eine abgeschlossene Ausbildung als Arzt verfügen, sollen demnach vorübergehend in den Aufnahmeeinrichtungen und zentralen Unterkünften für Asylbegehrende ärztlich tätig werden dürfen. Für diese Ermächtigung soll es laut Regierungsplänen ausreichen, dass der Antragsteller seine Qualifikation als Arzt glaubhaft macht. Für diese Glaubhaftmachung reicht es aus, wenn er eidesstattlich versichert, dass er über eine abgeschlossene Ausbildung als Arzt verfügt und in einem Fachgespräch seinen Ausbildungsweg und seine ärztliche Kompetenz nachweist. Wie dies bei den bestehenden Sprachproblemen möglich sein soll, ist nicht klar, so die Landesärztekammer.

Gegen diese geplante Änderung hat die Landesärztekammer bereits aufs Heftigste bei der Landesregierung interveniert. „Es ist nicht nachvollziehbar, warum auf alle qualitätssichernden Maßnahmen bei der Ausübung des Arztberufes, die für die Patientenversorgung notwendig sind, verzichtet werden soll“, kritisiert Landesärztekammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer. Ärztinnen und Ärzte in Deutschland müssen nach Studium und Weiterbildung ihre ärztliche Kompetenz laut Gesetz zur Pflichtfortbildung regelmäßig durch entsprechende Fortbildungszertifikate nachweisen. Asylbegehrenden, die meist ohne Papiere ankommen, soll nun jedoch im Schnellverfahren die ärztliche Berufsausübung erlaubt werden. „Das kann nicht rechtskonform sein“, so Hessenauer.

Die Landesärztekammer unterstützt alle Bemühungen, um die ärztliche Versorgung von Asylbegehrenden zu sichern, doch den Plan, Asylbewerber quasi per Handschlag zum Arzt zu ernennen, lehnt sie rigoros ab.

 

 



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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