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Schlichtungsstelle registriert keinen Anstieg ärztlicher Behandlungsfehler

Patientinnen und Patienten, die in Rheinland-Pfalz behandelt worden sind und einen ärztlichen Behandlungsfehler vermuten, können sich in Mainz an die Schlichtungsstelle der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wenden.


Dort erhalten sie nun schon seit gut 38 Jahren ärztlichen Sachverstand und objektive Gutachten, um ihrem Verdacht auf den Grund zu gehen.

 

Insgesamt 496 Patientinnen und Patienten haben sich im vergangenen Jahr an den Schlichtungsausschuss gewandt. Das sind im Vergleich  zum Vorjahr 33 Anträge mehr. 461 Verfahren wurden abgeschlossen; davon 273 durch Sachentscheidungen. Bei rund 25 Prozent (70 Fälle) bejahte der Schlichtungsausschuss einen Behandlungsfehler. Damit liegt diese Quote gleich hoch wie in den Jahren zuvor. Und setzt man die Zahlen der Behandlungsfehler beispielsweise in Relation zur Zahl aller landesweit erfassten Behandlungsfälle, so liegt der Fehlerquotient im Promillebereich.

 

„Auch wenn Behandlungsfehler landesweit nur eine geringe Häufigkeit haben, so nimmt der Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer jeden eingehenden Antrag sehr ernst“, erklärt Landesärztekammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer. Auch deshalb hat Rheinland-Pfalz als bislang einzige Kammer schon seit vielen Jahren stimmberechtigte Patientenvertreter in den Schlichtungsausschuss integriert. Insgesamt ist der Schlichtungsausschuss in Mainz mit fünf Mitgliedern besetzt: einem Juristen, zwei Fachärzten und zwei Patientenvertretern. Das Verfahren ist für die Patienten kostenfrei.

 

Auch in 2015 betrafen etwa drei Viertel der Anträge die Krankenhäuser und ein Viertel den ambulanten Bereich. Im Krankenhausbereich kamen die meisten dieser Anträge aus der Unfallchirurgie (60 Fälle), der Orthopädie (35 Fälle), der Allgemeinchirurgie (23 Fälle), der Neurochirurgie (18 Fälle) und der Inneren Medizin (14 Fälle). Im ambulanten Bereich betraf es besonders die Innere Medizin (11 Fälle), die hausärztlich tätigen Ärztinnen und Ärzte (9 Fälle), die Orthopädie  (9 Fälle), die Urologie (7 Fälle) und die Allgemeinchirurgie (6 Fälle).

 

Bei den Beschwerden handelte es sich 2015 in den Kliniken meistens um operativ durchgeführte Therapien (20 Fälle), bildgebende Verfahren in der Diagnostik (10 Fälle),

Diagnostik/Anamnese/Untersuchung (9 Fälle), postoperative Therapiemaßnahmen (7 Fälle) sowie Aufklärung/Behandlungsalternativen (4 Fälle).

 

Im ambulanten Bereich betraf es meistens operative Therapiedurchführung (6 Fälle), Diagnostik/Anamnese/Untersuchung (5 Fälle), Diagnostik bei Labor/Zusatzuntersuchungen (4 Fälle) sowie bildgebende Verfahren in der Diagnostik (3 Fälle).

 

Die häufigsten Fehler kamen 2015 im Krankenhaus bei Unterarmfrakturen (5 Fälle), bei Koxarthrose (4 Fälle) und bei Endoprothesen-Komplikationen (3 Fälle) vor.

 

Im ambulanten Bereich betraf es meist Deformitäten von Zehen oder Fingern (2 Fälle), akute Myokardinfarkte (2 Fälle) und Hautprobleme (2 Fälle).

 

Ärztinnen und Ärzte setzen mit Offenheit beim Fehlermanagement Signale: ehrlich mit Fehlern umgehen und aus Fehlern lernen. Dies bietet eine große Präventionschance, Fehler künftig zu vermeiden und Patientensicherheit weiter auf sehr hohem Niveau zu gewährleisten, so der Kammer-Präsident.

Hessenauer: „Hohe Qualität und Sicherheit lassen sich längerfristig nur erhalten, wenn jeder konsequent versucht, aus vermeidbaren Fehlern und vor allem aus Beinahe-Fehlern zu lernen.“ Dazu gehört auch, dass Fehler und Beinahe-Fehler nicht verschwiegen werden, sondern dass darüber gesprochen wird. „Nur dies hilft, Schwachstellen aufzudecken und wirksame Strategien zur Fehlerprävention aufzubauen“, so Kammer-Präsident Hessenauer. Fehlerhäufigkeiten zu erkennen und Fehlerursachen auszuwerten, bringt schließlich wichtige Erkenntnisse für Fortbildung und Qualitätssicherung.

 

Übrigens: In etwa 90 Prozent der Fälle werden die Entscheidungen der Schlichtungsstelle von beiden Parteien akzeptiert und die Streitigkeiten beigelegt. Und wird nach der Begutachtung doch noch der Rechtsweg beschritten, so werden die Gutachten überwiegend bestätigt. Hessenauer: „All dies spricht für die neutrale und faire Arbeit im Schlichtungsausschuss.“

 

Der Schlichtungsausschuss ist erreichbar bei der:

Landesärztekammer Rheinland-Pfalz

Schlichtungsausschuss

Deutschhausplatz 3, 55116 Mainz,

Telefon 06131/28822-72 oder 06131/28822-71, Fax 06131/28822-77.

 

Formulare, weitere Informationen über den Schlichtungsausschuss und interessante Fallbeispiele gibt es im Internet unter www.laek-rlp.de/patienten/schlichtung/index.php.



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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