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Patientensicherheit braucht verlässliche Qualitätsstandards

Qualitätsansprüche in der medizinischen, pflegerischen und gesundheitlichen Versorgung müssen für Alle gelten.


Denn Patientensicherheit ist für alle im Gesundheitswesen Beteiligte das oberste Gebot. „Die Qualität muss stimmen, da gibt es kein Pardon und auch keine Rosinenpickerei“, erklärt Professor Dr. Frieder Hessenauer, Präsident der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz. Verlässliche, ärztliche Qualität hat für die Patientensicherheit Standards gesetzt, so der Ärztekammer-Präsident.

 

Die Medizin- und Gesundheitsbranche bietet inzwischen eine Vielfalt an Ausbildungs- und Studiengängen an. Die Bandbreite ist enorm. Viele neue Berufsfelder sind entstanden. Schätzungen zufolge gibt es beispielsweise bundesweit über 600 Studiengänge, um sich in der medizinischen und pflegerischen Versorgung zu akademisieren.

 

Mit der wachsenden Vielfalt wachse aber auch bei Einigen der Drang, sich mit Rosinenpickerei und mit Zugriff in andere Fachgruppen zu profilieren. „Dies darf im Sinne der Patientensicherheit nicht sein“, so der Ärztekammer-Präsident. Wer auf Tätigkeiten anderer Berufsgruppen zugreift, ohne deren Qualitätskriterien zu erfüllen, darf sich hinterher nicht über entsprechende Konsequenzen beklagen, fügt Hessenauer hinzu. Auch kann es nicht sein, dass Zugriffe eingefordert und erlaubt werden ohne dass die letztendliche Verantwortung beziehungsweise auch die Haftung hierfür übernommen werden. Dazu gehört auch eine entsprechende Berufshaftpflicht. „Und man darf sich auch nicht wundern, wenn die Beiträge hierfür wegen eines größeren Risikos steigen.“

 

Den Vorstoß der diesjährigen Gesundheitsministerkonferenz (GMK), für Gesundheitsfachberufe den direkten Patienten-Zugang zu erproben, sieht der Kammer-Präsident daher kritisch. Auch die von der GMK beschlossenen Überlegungen, ärztliche Leistungen nicht nur zu delegieren, sondern auch an andere abzugeben, bergen seiner Ansicht nach Risiken. Hessenauer: „Der Arztvorbehalt darf nicht weiter gelockert werden.“

 



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Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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