Auf dieser Seite finden Sie lediglich die Inhalte des Abschnittes A, Paragraphenteil der Weiterbildungsordnung für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz von 1996.
Bei inhaltlichen Fragen zu den einzelnen Fachgebieten, Schwerpunkten Fachkunden oder Zusatzweiterbildungen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen der Bezirksärztekammer Rheinhessen gerne unter den neben stehenden Telefonnummern oder per Mail zur Verfügung.
Die Weiterbildungsordnungen der Landesärztekammern lehnen
sich sehr eng an die (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer
an.
Abweichungen in Details sind in den Weiterbildungsordnungen
der Landesärztekammern möglich.
§ 1 Ziel und Struktur der Weiterbildung
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