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Erläuterungen
Nachweis der ärztlichen Fortbildung über ein Fortbildungszertifikat der Ärztekammer
Das Gesundheitsmodernisierungsgesetz hat mit dem § 95 d SGB V die Nachweispflicht für die Fortbildung von Vertragsärzten eingeführt. Danach müssen Vertragsärzte alle 5 Jahre eine qualifizierte Fortbildung gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen, damit ihre Zulassung ohne Einschränkung weiter bestehen bleibt. Damit wird der Vertragsarzt verpflichtet, 5 Jahre alle Teilnahmebescheinigungen von besuchten und anerkannten Fortbildungsveranstaltungen zu sammeln und seiner Kassenärztlichen Vereinigung vorzulegen. Dies entspricht etwa 100 Belegen, die der Vertragsarzt akribisch genau sammeln, verwalten, tabellarisch schriftlich festhalten und archivieren muss.

Auch die in den Kliniken tätigen Fachärzte stehen vor diesem Problem. Der gemeinsame Bundesausschuss hat festgelegt, dass im Rahmen der Qualitätssicherung auch die Fachärzte in den Kliniken ihre Fortbildung gegenüber dem ärztlichen Direktor in einem 5-Jahres-Zeitraum nachweisen müssen.

Allen Bestimmungen liegt zugrunde, dass der Arzt/die Ärztin innerhalb von 5 Jahren 250 Fortbildungspunkte sammeln muss. Dabei muss der in der Klinik tätige Facharzt 150 Fortbildungspunkte aus seinem Fachgebiet nachweisen. Für beide Bereiche wurde auch festgelegt, dass das Fortbildungszertifikat der Ärztekammer als Nachweis für eine qualifizierte Fortbildung in dem 5 Jahres-Zeitraum ohne weitere Prüfung anzuerkennen ist.

Um die Ärztekammern nicht zu gewaltigen "Punktesammel-Verwaltungsbehörden" mutieren zu lassen, haben die Ärztekammern ein bundeseinheitliches Verfahren vereinbart, welches eine Alternative zu dem ansonsten notwendigen Sammeln der Flut von Fortbildungsbescheinigungen bietet. Diese steht Ihnen ab sofort zur Verfügung und wird im Laufe des Jahres weiter ausgebaut. Ein einheitliches Registrierungsverfahren und ein einheitliches persönliches Fortbildungskonto ersparen Ihnen den bürokratischen Aufwand des Sammelns und Verwaltens von Belegen nebst Antragsstellung auf Anerkennung Ihrer besuchten Fortbildungen. Gleichzeitig wird Ihnen ohne zusätzlichen Aufwand ein qualifiziertes Fortbildungszertifikat erstellt. Diese Leistungen stellen wir Ihnen als Ärztekammer kostenlos zur Verfügung, wenn Sie sich an dem Barcodeverfahren beteiligen.


Das Procedere für Sie ist einfach:

Anmeldung zur Fortbildungsveranstaltung
Registrierung vor Ort mittels Barcode und Unterschrift

Das ist alles.



Als Gegenleistung erhalten Sie:
  • die automatische Erstellung eines persönlichen Fortbildungszertifikates bei Erreichen der erforderlichen Punktzahl und

  • einen persönlichen Zugriff auf eine Fortbildungsverwaltung mit der Möglichkeit der individuellen Pflege die es Ihnen noch leichter macht, sofern ein Internetzugang zur Verfügung steht.

  • Die Möglichkeiten, die sich bei elektronischem Zugriff auf das Fortbildungskonto ergeben, sind nachfolgend im Einzelnen dargestellt:

Verfahren
Im Wesentlichen geht es bei dem Barcodeverfahren zur Erteilung eines Fortbildungszertifikates darum, dass die Fortbildungspunkte für eine qualifizierte Fortbildungsveranstaltung nach Registrierung des Teilnehmers ohne bürokratischen Aufwand in ein persönliches Fortbildungskonto eingetragen werden. Bei Erreichen der geforderten Punktzahl wird automatisch ein qualifiziertes Fortbildungszertifikat erstellt und Ihnen zugesandt.

Das Verfahren ermöglicht Ihnen über einen Fortbildungsausweis oder ein Barcodeetikett eine einfache und schnelle Registrierung der besuchten Fortbildungsveranstaltung. Im ganzen Bundesgebiet leiten die Ärztekammern über das Barcodeverfahren Ihre Teilnahmedaten an uns weiter, damit wir die von Ihnen besuchte Fortbildung in Ihr persönliches Fortbildungskonto eintragen können.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass bei Nutzung von Barcodeaufklebern bzw. Ihres Fortbildungsoder neuen Arztausweises mit Fortbildungsbarcode das Sammeln von Fortbildungsbelegen wie auch der Antrag zur Erteilung eines Fortbildungszertifikates entfallen. Bei einem Zeitraum von 5 Jahren, in dem Sie sonst Belege sammeln müssten, bedeutet dies einen wesentlichen Bürokratieabbau und damit eine erhebliche Entlastung für Sie. Nicht betroffen ist hiervon die Notwendigkeit entsprechender Fortbildungsnachweise im Rahmen einer Steuererklärung.

EDV-Kenntnisse und Internetzugang sind für den Erhalt des Fortbildungszertifikates nicht zwingend notwendig!

Aber auch dann, wenn Sie nicht über einen Internetanschluss verfügen, können Sie zukünftig bei Nutzung Ihrer Barcodeetiketten oder Ihres Fortbildungsausweises dennoch automatisch ein qualifiziertes Fortbildungszertifikat erhalten. D. h. um ein Fortbildungszertifikat zu erhalten kommt es nicht darauf an, dass Sie über einen Internetanschluss zur Nutzung aller Möglichkeiten verfügen, sondern darauf, dass Sie Ihren Fortbildungsausweis oder ein Barcodeetikett zur Registrierung vor Ort benutzen!

Kontinuierlich werden die Fortbildungsveranstaltungen, an denen Sie sich mit Ihrem Barcode anmelden, in Ihr Fortbildungskonto erfasst. Bei Erreichen von 250 Fortbildungspunkten wird das Fortbildungszertifikat ausgestellt.

Einfache Abwicklung
Beachten Sie bitte die folgendende Punkte:

1. Bitte melden Sie sich zukünftig grundsätzlich zu den Fortbildungsveranstaltungen der im Bereich der Bezirksärztekammern Rheinhessen, Trier und Pfalz angebotenen Fortbildungsveranstaltungen über den Mitgliederzugang auf unserer Homepage an.

Haben Sie keine Möglichkeit zur Anmeldung mittels Internet, wenden Sie sich bitte wie bisher an die genannten Ansprechpartner oder Kontaktadressen. Mit Ihrer Anmeldung erleichtern Sie wesentlich die zukünftig notwendige personalisierte Erstellung der Teilnahmebescheinigungen und vermeiden lange Wartezeiten bei der Ausgabe derselben im Anschluss an die Fortbildungsveranstaltung, da der Veranstalter Ihre persönlichen Daten dann nicht mehr manuell eintragen muss.
  • Der Veranstalter erhält Ihre Anmeldedaten (Titel, Vorname, Name, Strasse, PLZ, Ort und einheitliche Fortbildungsnummer) für die zu erstellende Anwesenheitsliste und personenbezogene Teilnahmebescheinigung.

2.
Benutzen Sie bitte Ihren Fortbildungs-/Arztausweis bzw. ein Barcodeetikett zur Registrierung vor Ort, unabhängig davon, ob Sie angemeldet sind oder nicht. Für die automatische Buchung in Ihrem persönlichen Fortbildungskonto wird mindestens Ihre Fortbildungsnummer (EFN) benötigt, die in Klarschrift vorne auf Ihrem Fortbildungsausweis und hinten auf dem neuen Arztausweis abgedruckt ist.
  • Jeder Veranstalter im Bundesgebiet meldet Ihre Anwesenheitsdaten grundsätzlich elektronisch an den elektronischen Informationsverteiler, der die Anwesenheitsdaten an uns weitergibt.

  • Innerhalb von 4 - 5 Wochen wird die von Ihnen besuchte Fortbildungsveranstaltung in Ihr persönliches Fortbildungskonto eingetragen.


3.
Bestätigen Sie immer mit Ihrer Unterschrift auf der Anwesenheitsliste Ihre Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung. Fehlt Ihre Unterschrift und/oder Ihre einheitliche Fortbildungsnummer (EFN), kann eine Eintragung in Ihr Fortbildungskonto nicht vorgenommen werden!

  • Sie bekommen eine Teilnahmebescheinigung die uns nicht vorgelegt werden muss und für Ihre Steuererklärung vorgesehen ist.

  • Sofern Sie vertragsärztlich tätig sind, erhält die Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz eine Mitteilung über die Ausstellung des qualifizierten Fortbildungszertifikates


Für weitere Fragen steht Ihnen Frau Bergande unter der Tel-Nr. 06131-386960 oder unter der
Email-Adresse gudrun.bergande@aerztekammer-mainz.de gerne zur Verfügung.







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