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Aufgaben der Bezirksärztekammer Rheinhessen
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und die gesetzlich berufene Vertretung der in Rheinhessen in ihrem Beruf tätigen Ärzte. Sie umfaßt das Gebiet der kreisfreien Städte Mainz und Worms sowie die Landkreise Mainz-Bingen und Alzey-Worms. Sie ist insbesondere für folgende Aufgaben zuständig:

  • Die Vertretung der Interessen ihrer Mitglieder und freiwilligen Mitglieder gegenüber der Öffentlichkeit,
  • die Beratung von Behörden einschließlich ihrer gutachterlichen Betreuung,
  • die Erteilung der Anerkennung zur Führung von Bezeichnungen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten medizinischen Gebiet, Teilgebiet oder Schwerpunkt oder auf andere zusätzlich erworbenen Kenntnisse in einem bestimmten Bereich auf der Grundlage der Weiterbildungsordnung hinweisen,
  • die Förderung der Berufsfortbildung der Ärzte,
  • die Wahrnehmung der Aufgaben zur Durchführung der Prüfungen für die Berufsausbildung von Medizinischen Fachangestellten nach dem Berufsbildungsgesetz,
  • die Überwachung der Berufspflichten der Kammermitglieder nach der Berufsordnung für Ärzte,
  • Sorge für ein gedeihliches Verhältnis der Kammermitglieder untereinander zu tragen.

Mitglied der Bezirksärztekammer ist, wer im Bereich der Kammer seinen Beruf als Arzt ausübt. Die Bezirksärztekammer Rheinhessen betreut zur Zeit etwa 5200 Ärzte.

Die Bezirksärztekammer erhebt die zur Durchführung ihrer Aufgaben erforderlichen finanziellen Mittel auf der Grundlage einer Beitragssatzung von ihren Kammermitgliedern.

Organe der Kammer sind die Vertreterversammlung und der Vorstand. Die Vertreterversammlung besteht aus den durch die Mitglieder der Bezirksärztekammer gewählten Vertretern. Der Vorstand wird aus der Mitte der Vertreterversammlung gewählt und führt die Geschäfte der Kammer. Die Amtszeit der Organe beträgt 5 Jahre.

Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
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