/ Home / Kammer / Presse 

 

 

Presse
Grippeschutzimpfung: Schutzimpfung gegen saisonale Grippe ist wichtig

Die vorbeugende Grippeschutzimpfung im Herbst bietet den besten Schutz vor einer Erkrankung.


Aus diesem Grund hat Gesundheitsministerin Sabine Bätzing-Lichtenthäler gemeinsam mit der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz zur jährlichen Grippeschutzimpfung aufgerufen. Sowohl die Ministerin als auch der Vize-Präsident der Landesärztekammer, Sanitätsrat Dr. Michael Fink und Dr. Hans-Dieter Grüninger, Vorstandsmitglied der Landesärztekammer, gingen auch in diesem Jahr mit gutem Beispiel voran und ließen sich während der Auftaktveranstaltung heute im Landtag impfen.

 

Gesundheitsministerin Bätzing-Lichtenthäler wies darauf hin, dass die Influenza keine harmlose Erkältung ist und leicht übertragbar sei. „Deshalb ist es besonders wichtig, dass sich viele Menschen impfen lassen. Nur so hat die Ausbreitung der Grippe keine Chance. Vor allem ältere Menschen, chronisch Kranke und Personen, die aufgrund ihres Berufes mit vielen Menschen in Kontakt kommen, sind besonders gefährdet, sich mit der Virusgrippe zu infizieren und sollten sich impfen lassen.“

 

Dr. Fink hob hervor, dass der beste Zeitraum für die Impfung gegen Grippe von Oktober bis November sei und möglichst bis Ende des Jahres erfolgt sein sollte, da es in der Regel im Januar zu einer deutlichen Zunahme von Influenzainfektionen komme. „Es ist wichtig zu wissen, dass das Immunsystem nach der Grippeschutzimpfung zwischen zehn und vierzehn Tage braucht, um einen vollständigen Immunschutz aufzubauen. Danach ist nicht nur der geimpfte Mensch selbst, sondern auch andere sind geschützt, weil von den geimpften Personen kein Ansteckungsrisiko mehr ausgeht.“

 

Die Kosten der saisonalen Grippeschutzimpfung werden von den Krankenkassen für solche Versicherten übernommen, die zu den von der ständigen Impfkommission empfohlenen Gruppen zählen. Dazu gehören unter anderem Menschen über 60 Jahre, Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit erhöhter gesundheitlicher Gefährdung infolge eines Grundleidens sowie Schwangere. Ebenso Bewohnerinnen und Bewohner von Alten- oder Pflegeeinrichtungen, medizinisches und pflegerisches Personal oder Menschen, die in Einrichtungen mit großem Publikumsverkehr arbeiten. Personen mit erhöhter Infektionsgefährdung durch direkten Kontakt zu Geflügel und Wildvögeln sollen sich ebenfalls impfen lassen.

 

„Versicherte, die nicht zu diesen Personenkreisen zählen und sich impfen lassen möchten, sollten sich zur Klärung der Kostenübernahme mit ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen“, empfahl die Ministerin.

 

Die Gesundheitsministerin und die Landesärztekammer raten allen Bürgerinnen und Bürgern, Arztbesuche regelmäßig auch dafür zu nutzen, ihren eigenen Impfstatus und den ihrer Kinder überprüfen zu lassen und fehlende Impfungen nachzuholen. Insbesondere vor dem Hintergrund bundesweit zunehmender Masernfälle ist ein vollständiger Impfschutz zum eigenen und zum Schutz anderer dringend erforderlich. Auch die Gesundheitsämter beraten zu Impfungen oder bieten Impfungen an.



zurück

Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
Impressum | Datenschutz