/ Home / Kammer / Presse 

 

 

Presse
Sonder-Ärztetag wird Klarheit bringen bei der lang erwarteten Gebührenordnung

Der Sonder-Ärztetag, den die Bundesärztekammer jetzt einberufen hat, wird sicherlich Klarheit in die jahrelangen, diversen Diskussionen rund um die Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bringen und für die Transparenz sorgen, die viele Ärztinnen und Ärzte mit ihren Organisationen fordern.


Die amtliche GOÄ stellt nicht nur die Abrechnungsgrundlage für die ärztliche Versorgung der rund neun Millionen Privatversicherten und Beihilfeberechtigten dar, sondern ist allgemein der Orientierungsmaßstab für die Honorierung ärztlicher Leistungen. Die letzte umfassende Novellierung der GOÄ reicht in das Jahr 1983 zurück; 1996 fand lediglich eine Teilnovellierung statt.

 

Die Folge: Die GOÄ gibt Ärztinnen und Ärzten derzeit ein veraltetes Leistungsverzeichnis an die Hand, in dem Leistungen einer modernen Medizin nicht abgebildet sind. Ärztinnen und Ärzte können sich daher nur mit sogenannten Analogbewertungen helfen.

Doch Ärztinnen und Ärzte, aber auch Patientinnen und Patienten, haben ein Recht auf transparente Nachvollziehbarkeit des tatsächlichen Leistungsgeschehens, auf Rechtssicherheit sowie auf planungssichere, betriebswirtschaftlich sauber kalkulierte und fair verhandelte Preise.

 

„Die GOÄ-Novellierung ist dringend notwendig. Sie muss neben Rechtssicherheit aber auch ein angemessenes Honorar und nicht nur einen Inflationsausgleich aufweisen“, so der rheinland-pfälzische Landesärztekammer-Präsident Professor Dr. Frieder Hessenauer. Der Sonder-Ärztetag wird auch Klarheit bringen, ob die Vertretung der deutschen Ärztinnen und Ärzte die Novelle mitträgt oder ablehnt. 

 



zurück

Copyright © 2024 Bezirksärztekammer Rheinhessen. Letzte Aktualisierung: 18.05.2018
Impressum | Datenschutz