Berufsausbildungsvertrag

Login zur Erstellung des Ausbildungsvertrags:

https://baek-rhh-app.de/login

Ausbildungsbeginn

Zeitraum 01.07. bis 30.09.–  Zulassung zur  Sommerprüfung
Zeitraum 01.10. bis 31.01.–  Zulassung zur Winterprüfung

Um Verzögerungen hinsichtlich der Eintragung der Berufsausbildungsverträge in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu vermeiden, bitten wir, bei der Einreichung folgendes zu beachten:

Berufsausbildungsverträge müssen digital eingereicht werden.

Folgende Anlagen müssen zwingend mit eingereicht werden:
- Fragebogen MFA
- Fehlzeitregelung während der Ausbildung 
- Kopie Personalausweis vom Azubi
- Kopie des Abschlusszeugniss des Azubis
- Steuer ID des Azubis

Wenn der/die Auszubildende noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, wird zusätzlich eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung benötigt (Kopie der Bescheinigung).

Diese Anlagen sind nur für Arbeitgeber und Auszubildende/-r bereitzustellen, werden aber nicht an uns versendet:
- Ausbildungsrahmenplan
- Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen

Nach Eintragung des Berufsausbildungsvertrags erhalten die Ausbilder/innen den zu führenden Ausbildungsnachweis in digitaler Form (Berichtsheft).

Während der gesamten Ausbildungszeit muss von der/dem Auszubildenden ein Ausbildungsnachweis geführt werden; dabei sind die Themenbereiche entsprechend des Ausbildungsrahmenplanes vorgegeben. Nur wenn alle Themenbereiche behandelt wurden, ist der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt. Der Ausbilder seinerseits ist verpflichtet, den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.

Dieser Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der BezÄK termingerecht eingereicht werden.

Wichtig:
Laut § 8 Abs. (1) der Abschlussprüfungsordnung ist der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung!