Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsbeginn
Zeitraum 01.07. bis 30.09. | – Zulassung zur Sommerprüfung |
Zeitraum 01.10. bis 31.12. | – Zulassung zur Winterprüfung |
Um Verzögerungen hinsichtlich der Eintragung der Berufsausbildungsverträge in das bei der Kammer geführte Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zu vermeiden, bitten wir, bei der Einreichung folgendes zu beachten:
Berufsausbildungsverträge müssen dreifach eingereicht werden und können per Hand ausgefüllt werden.
Folgende Anlagen müssen zwingend mit eingereicht werden:
Anlage 1: Fragebogen MFA
Anlage 2: Fehlzeitregelung während der Ausbildung
Anlage 3: Anlage nach §36 BBIG
Anlage 4: Kopie Personalausweis vom Azubi
Anlage 5: Kopie des Abschlusszeugniss des Azubis
Anlage 6: Steuer ID des Azubis
Wenn der/die Auszubildende noch nicht das 18. Lebensjahr erreicht hat, wird zusätzlich eine Jugendarbeitsschutzuntersuchung benötigt (Kopie der Bescheinigung).
Diese Anlagen sind nur für Arbeitgeber und Auszubildende/-r bereitzustellen, werden aber nicht an uns versendet:
Anlage 1 : Ausbildungsrahmenplan
Anlage 2 : Gesetzliche und vertragliche Bestimmungen
Nach Eintragung des Berufsausbildungsvertrags erhalten die Ausbilder/innen den zu führenden Ausbildungsnachweis (Berichtsheft).
Während der gesamten Ausbildungszeit muss von der/dem Auszubildenden ein Ausbildungsnachweis geführt werden; dabei sind die Themenbereiche entsprechend des Ausbildungsrahmenplanes vorgegeben. Nur wenn alle Themenbereiche behandelt wurden, ist der Ausbildungsnachweis ordnungsgemäß geführt. Der Ausbilder seinerseits ist verpflichtet, den Ausbildungsnachweis in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren.
Dieser Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) muss zusammen mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der BezÄK termingerecht eingereicht werden.
Wichtig:
Laut § 8 Abs. (1) der Abschlussprüfungsordnung ist der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung!