Ausbildungsnachweis
Das Berichtsheft wird elektronisch zusammen mit den Vertragsunterlagen an die Bezirksärztekammer Rheinhessen übermittelt.
Während der gesamten Ausbildungszeit muss die/ der Auszubildende eine digitalen Ausbildungsnachweis führen; die Themenbereiche sind entsprechend dem Ausbildungsrahmenplan vorgegeben. Nur wenn alle Themenbereiche vollständig bearbeitet sind, gilt der Ausbildungsnachweis als ordnungsgemäß geführt.
Der Ausbilder ist verpflichtet, den digitalen Ausbildungsnachweis (Berichtsheft) zu signieren. Das digitale Berichtsheft ist fristgerecht mit der Anmeldung zur Abschlussprüfung bei der Bezirksärztekammer Rheinhessen vorzuweisen.
Wichtig:
Laut § 8 Abs. (1) der Abschlussprüfungsordnung ist der ordnungsgemäß geführte Ausbildungsnachweis eine Zulassungsvoraussetzung zur Abschlussprüfung!

