Zertifizierung
Verfahren der Antragstellung und Einhaltung der Fristen
Bitte beachten Sie als Veranstalter von Fortbildungsveranstaltungen für Ärzte in Ihrem Haus, bzw. auch für externe Veranstaltungen, bitten wir um folgende Beachtung:
Zum 01.01.2026 tritt die neue Fortbildungsordnung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz in Kraft.
Bitte beachten Sie insbesondere folgende formale Änderungen:
- Anträge sind vollständig mindestens 4 Wochen vor Beginn der Fortbildung einzustellen.
- Teilnehmerlisten werden nicht mehr durch die Bezirksärztekammer Rheinhessen an den EIV (elektronischer Informationsverteiler) der Bundesärztekammer übermittelt
Über den LINK punktemeldung.eiv-fobi.de können Sie als Veranstalter die Teilnehmer mit der jeweiligen EFN-Nummer des Arztes (Barcode-Nummer) an den EIV (elektronischer Informationsverteiler) der Bundesärztekammer melden. Sie benötigen dafür ein Passwort = TAN, welches im Antragsprogramm unter den Detaildaten aufgeführt ist. Der EIV übermittelt die Fortbildungspunkte automatisch auf die Fortbildungskonten der Ärzte. Von der Einreichung der Teilnehmerlisten bitten wir ab dem 01.01.2026 abzusehen. Diese werden von der Bezirksärztekammer Rheinhessen nur noch gegen Gebühr erfasst. Auch eine Rücksendung von eingehenden Listen wird nicht erfolgen. Deshalb bitten wir Sie, dies ausdrücklich in Ihrer Institution zu kommunizieren.
Zur Online-Zertifizierung
Mitglieder melden Ihre Veranstaltungen bitte über den Mitgliederbereich an.
Veranstaltungskalender aller Fortbildungsveranstaltungen in Rheinland-Pfalz
Kurzbeschreibung zur Zertifizierung von Veranstaltungen finden Sie hier
Anlage eines Veranstalterkontos
Bitte legen Sie sich zunächst, falls noch nicht vorhanden, ein Veranstalterkonto an. Dieses Konto gilt für alle rheinland-pfälzischen Bezirksärztekammern und für die Akademie für ärztliche Fortbildung Rheinland-Pfalz.
Ihr Passwort wird Ihnen umgehend per E-Mail zugesandt.
In Ihrem Veranstalterkonto haben Sie, nach erfolgreicher Anmeldung, unter anderem die Möglichkeit, Punkte für Ihre Fortbildungsveranstaltung zu beantragen und, nach erfolgter Zertifizierung (Bestätigungs-E-Mail), die Teilnahmebescheinigungen sowie die Teilnehmerliste direkt auszudrucken.
Hinweise zum Sponsoring von Veranstaltungen
Fortbildungsinhalte müssen unabhängig von (...) ideologischen und kommerziellen Interessen sein.
Ein Sponsor darf weder direkt noch indirekt (z. B. über den Veranstalter oder wissenschaftlichen Leiter) die fachliche Programmgestaltung, die Referentenauswahl oder die Fortbildungsinhalte beeinflussen.
Mitarbeiter des Sponsors dürfen grundsätzlich nicht als Referenten, Kursleiter oder Autoren bei einer Fortbildungsmaßnahme mitwirken.
Hinweis
Wir bitten die Fortbildungspunkte der Teilnehmer Ihrer Fortbildungsveranstaltungen künftig direkt an den
EIV (Elektronischer Informationsverteiler) zu melden, ansonsten können Gebühren nach der Verwaltungskostenordnung §1b)5. anfallen.
Eine Anleitung wie Sie die Punkte melden erhalten Sie hier.

