Elektronischer Heilberufsausweis (eHBA)
Um Anwendungen wie den Notfalldatensatz auf der elektronischen Gesundheitskarte, den elektronischen Arztbrief, die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und das elektronische Rezept nutzen zu können, brauchen Ärzte einen elektronischen Heilberufsausweis (eHBA)
Antragsverfahren
Bitte loggen Sie sich über den Mitgliederzugang der Bezirksärztekammer Rheinhessen ein. --> Anmeldung für Mitglieder
Sollten Sie noch keine persönlichen Zugangsdaten haben, können Sie diese dort direkt unter Eingabe Ihrer bei uns hinterlegten E-Mail-Adresse anfordern.
Im Hauptmenü gelangen Sie über den Menüpunkt "(elektr.) Arztausweis" auf ein Onlineformular. Dort wird auch das weitere Procedere erläutert.
Informationen zum elektronischen Heilberufsausweis
Hier klicken für das --> Erklärungsvideo zur Beantragung des EHBA*
* Quelle: Youtube / Gematik
Sie können den neuen eHBA über unsere Homepage im Mitgliederbereich beantragen.