Schreiben der Pflegekammer Rheinland-Pfalz
Die Bezirksärztekammer Rheinhessen schließt sich der Auffassung der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz an und teilt die Zweifel hinsichtlich der Verpflichtung zur Meldung.
Aktuell erhält die Bezirksärztekammer Rheinhessen vermehrt Anfragen von Mitgliedern zu einem Schreiben der Landespflegekammer Rheinland-Pfalz. In diesem fordert die Pflegekammer Praxen dazu auf, die Daten von angestellten Pflegefachkräften über eine Online-Plattform zu übermitteln.
Das als „Anhörung und Aufforderung zur Auskunftserteilung gemäß dem Heilberufsgesetz Rheinland-Pfalz“ deklarierte Schreiben weist aus unserer Sicht erhebliche rechtliche Angriffspunkte auf. Daher zweifeln wir an, dass Praxen verpflichtet sind, die Daten ihres angestellten Pflegepersonals zu melden.
Zudem haben wir auch erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken, da unsere Mitglieder aufgefordert wurden, sich in einem Portal anzumelden, um die Daten zu übertragen.
Bei Fragen können Sie sich telefonisch an das Vorzimmer der Landesärztekammer Rheinland-Pfalz wenden unter 06131-28822-18 /-20 /-21.

